Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Geratal vom 30.05.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Geratal Nr. 11/2025 am 30.05.2025, S. 3) über das Betretungs- und Badeverbot für das Gebiet in der Gemeinde Geratal, Gemarkung Frankenhain, Flur 9, Flurstück 1964/5 (Talsperre „Lütsche“), wird mit Wirkung zum 17.04.2026 aufgehoben.
Begründung:
Mit Allgemeinverfügung vom 30.05.2025 wurde für den Bereich der Talsperre „Lütsche“ ein Betretungs- und Badeverbot erlassen, da zu diesem Zeitpunkt eine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit bestand, insbesondere aufgrund des niedrigen Wasserstandes und den damit verbundenen Gefahren des unübersichtlichen und schlammigen Geländes.
Da sich der Wasserstand in den letzten Monaten normalisiert hat, besteht nach Auffassung der Gemeinde Geratal diese Gefahrenlage momentan nicht mehr.
Die Voraussetzungen für das Betretungs- und Badeverbot liegen somit nicht mehr vor. Die Allgemeinverfügung ist daher aufzuheben.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung wird in der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts (S. 2) der Gemeinde Geratal im Internet öffentlich bekannt gemacht und gilt abweichend von § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 41 Abs. 4 VwVfG am Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 A, 99425 Weimar erhoben werden.
Dominik Straube
Bürgermeister

