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Windenergie

von Alexandra

Abbildung 1: Geopark Thüringen (Quelle: https://www.geopark-thueringen.de/)

Stellungnahme der Gemeinde Geratal zum 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen (Entwurf)

Die Gemeinde Geratal nimmt im Folgenden Stellung zum aktuell ausliegenden 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen (Entwurf). Der vorliegende Entwicklungsplan wirft wichtige Fragen auf, die aus Sicht der Gemeinde Geratal sorgfältig analysiert werden müssen, um die langfristigen Auswirkungen auf unsere Gemeinde abschätzen zu können. In dieser Stellungnahme werden verschiedene Aspekte des Plans beleuchtet und örtliche sowie fachliche Stellungnahmen hinzugezogen.

Folgende Gebiete des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ liegen in unserer Gebietskörperschaft und werden daher von uns explizit betrachtet:

  • das Vorranggebiet W-33 Liebenstein/Angelroda,
  • das Vorranggebiet W-38 Frankenhain/Crawinkel,
  • die Prüfflächen 086.01 und 086.02,
  • und die Prüfflächen 111.01, 111.02, 111.03 und 111.04.

Schutz des Landschaftsbildes

Im Jahr 2019 wurde durch den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein die Landgemeinde Geratal gebildet. Das Gebiet der Gemeinde bildet im Herzen Thüringens viele bewaldete Berge und Täler. Unsere Ortsteile liegen am Nordrand des Thüringer Waldes zwischen Arnstadt und Oberhof in hügeliger, teils bewaldeter und teils offener Flur. An der Wilden Gera in der Mitte liegen Gräfenroda sowie nordöstlich das kleine Dorf Liebenstein mit seiner Burg. Nordwestlich schließt die „Ohrdrufer Platte“ an, auf der die Ortsteile Frankenhain (an der „Gissel“) und Gossel (oberhalb des Jonastals) liegen. Südöstlich liegt das Tal der „Zahmen Gera“, in dem der Ortsteil Geraberg gelegen ist. In deren Seitental am Wirrbach liegt Geschwenda zwischen Gräfenroda und Geraberg. Die Gesamtfläche der Gemeinde umfasst ca. 8.237 ha, davon sind ca. 621,98 ha bewaldet.

Unsere Landgemeinde ist bekannt für ihre malerische Natur und ihre Vielfalt an Flora und Fauna. Mit über 230 km Wander- und Radwegen durch atemberaubende Landschaften ist das Geratal ein beliebtes Reiseziel für Wanderer, Radfahrer, Naturliebhaber und Erholungssuchende.

Aus Sicht der Gemeinde Geratal weisen die o. g. Gebiete gänzlich eine sehr hohe Landschaftsbildqualität, nach Punkt 2.34 des Kriterienkatalogs, auf. Auch wenn die Plangeberin die Randlage an der SPA Nr. 29 „Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue“ als hinnehmbar ansieht, sollten schützenswerte Landschaften auch in Gänze geschützt werden. Ansonsten werden die Landschaften, durch bspw. weitere Kriterien in Randlage immer weiter eingeschränkt und verschwinden irgendwann vollends.

Die Plangeberin sollte prüfen, ob auf Randlagen (und damit auch Pufferzonen) hochwertiger Landschaften wirklich verzichtet werden kann, ohne Gefahr zu laufen, dass die Schutzzonen vollends verschwinden oder sich das Landschaftsbild der Schutzzonen auch bei Vorranggebieten in den Randzonen drastisch ändert.

Ebenso befindet sich das Fauna-Flora-Habitat (im Folgenden FFH-Gebiet) Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ in unmittelbarer Sichtweite möglicher Windenergieanlagen (im folgenden WEA genannt), welche das Landschaftsbild grundlegend verändern würde. Zudem befinden wir uns teilweise im Arnstädter Hügelland, welches von der Plangeberin einer hohen Bedeutung zugesprochen wird, auch wenn die europäische Unterschutzstellung noch aussteht.

Laut Gesamtbericht „Umweltschutz des Ilm Kreises“ aus dem Jahr 2000 befinden sich zudem folgende Flächen-Natur-Denkmäler (FND) und Naturschutzgebiete (NSG) im Bereich der Gemeinde Geratal:

  • das Ensebachtal bei Gräfenroda (FND),
  • die Drahmisselwiese im Wilden Geratal (FND),
  • die Burglehne bei Gräfenroda (FND),
  • die Rainwegwiese bei Geraberg (NSG),
  • der Bleiberg bei Geraberg (FND),
  • die Geragrundwiese bei Geraberg (FND),
  • die Hüttentalwiese bei Geraberg (FND)
  • und das FFH-Schutzgebiet Oberlauf der Zahmen Gera.

 

Die Gemeinde Geratal bittet den Plangeber zu prüfen, ob regional-festgeschriebene Schutzräume ebenso bedeutsam sind, wie die nach EU-Richtlinien festgelegten Schutzräume.

Weiterhin gibt die Plangeberin an, zu vermeiden, dass sich in bestimmten Teilräumen der Planungsregion Vorranggebiete Windenergie übermäßig konzentrieren und dadurch zu einer massiven Überprägung des Teilraums führen. Die oben genannten Vorranggebiete liegen gerade einmal ca. 5 km auseinander. Damit kommt es aus Sicht der Landgemeinde, die genau zwischen den beiden Gebieten ihren Verwaltungssitz hat, durchaus zu einer Überprägung des landschaftlichen Bildes.

Daher stellt die Landgemeinde den Antrag den Abstand zwischen 2 Vorranggebieten wieder als Kriterium einzuführen und auf mindestens 10 km festzulegen.

Auch nötige Stromtrassen und Umspannwerke für die Erschließung der WEA würden das Landschaftsbild stark beeinträchtigen.

Daher stellt die Gemeinde Geratal den Antrag bei der Plangeberin, das Kriterium Versorgungsvoraussetzung und mögliche Zuleitungswege und Umspannwerke im 2. Sachlichen Teilplan aufzunehmen und die Gebiete auszuweisen, welche den wenigsten Einfluss auf die Landschaft oder Natur nehmen.

Unsere Wälder dienen als touristisches Erholungsgebiet

Neben den bereits genannten Landschaften die unsere Region prägen, möchten wir in diesem Punkt explizit auf unsere Wälder eingehen.

Die Gemeinde Geratal liegt im nördlichen Teil des UNESCO Biosphärenreservats Thüringer Wald (Kriterium 2.2) und am Rande des Naturparks Thüringer Wald (Kriterium 2.3) (Quellen: www.biosphärenreservat-thueringen.de; www.naturpark-thueringer-wald.de). Wie auch bereits der Naturpark Thüringer Wald e. V. sind wir der Meinung, dass sich die Windenergieleistung an den Bedarf der Region orientieren sollte. Der Thüringer Wald ist von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung für die ganze Bundesrepublik und sollte entsprechend bis in die Randgebiete geschützt werden.

Leider sind durch den Borkenkäferbefall unsere Baumbestände in den letzten Jahren zunehmend reduziert worden. Erst in den kommenden Jahren soll eine Wiederaufforstung möglich sein.  In keinem Fall stimmt die Gemeinde Geratal daher für eine Errichtung von WEA, an Standorten mit intaktem und hochwertigem Wald, welcher abgeholzt werden müsste. Vor allem das Vorranggebiet W-33 weist einen sehr hochwertigen Wald auf. Dieser besteht u. a. aus Birken, Pappeln, Weiden, Kirschen, Lärchen, Buchen, Ahornen und Kiefern in verschiedenen Altersklassen. Die Vielfalt spricht für einen wertvollen Mischwald mit Plenterwaldstruktur. Weiterhin gilt auch hier zu prüfen, inwieweit Abholzungen für notwendige Energielieferstrecken oder Umspannwerke getätigt werden müssten. Anders als beim Landschaftsbild stellen wir hier zudem den Antrag, die Planung und Prüfung von Ausgleichsflächen für Baumpflanzungen einzubeziehen und auszuweisen. Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sehen die Entwicklung naturschutzfachlich hochwertiger Landschaftsstrukturen vor und unterliegen gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem jeweiligen Genehmigungsbescheid der Verpflichtung zur dauerhaften Erhaltung. Daher sollten auch bereits vom ThüringenForst festgelegte, geplante oder bereits genutzte Ausgleichsflächen in die Planung aufgenommen werden.

Das Vorranggebiet W-38 ist vollständig im UNESCO Global Geopark Inselsberg – Drei Gleichen geplant (siehe Abbildung 1). Der UNESCO Global Geopark ist zwar im Verhältnis kleiner als andere deutsche Geoparks, hat aber ebenso eine große Vielfalt an Flora und Fauna und eine geowissenschaftliche Einmaligkeit.

Es ist von der Plangeberin zu prüfen, ob UNESCO Schutzgebiete/Erholungsgebiete als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollten. Die Gemeinde stellt den Antrag, auf Grund der zahlreichen Wanderwege und Radrouten (vgl. Punkt Wander- und Radrouten) im Geratal dem Wald eine Erholungsfunktion zuzuweisen und die Vorranggebiete daher unter das Kriterium 2.24 Tabuzone Wald mit besonderer Funktion auszuschließen.

Besonders hervorzuheben ist auch unsere Ortschaft Frankenhain, als staatlich anerkannter Erholungsort in Thüringen. Dieser hat das Prädikat seit vielen Jahren und soll dies auch weiterhin innehaben. Auch dies untermauert die Funktion des Waldes als Erholungsort. Weiterhin wird der Wald für den Wintersport genutzt.

Im Gebiet W-38 befinden sich die Quellen dreier Trinkwasserkammern, welche die Ortschaften Frankenhain und Gossel, unserer Gemeinde mit Trinkwasser versorgen. Da das Einzugsgebiet der Ohra-Talsperre zur Wassergewinnung nicht ausreicht, wird bereits jetzt Wasser aus dem Geratal mittels Stollen in die Ohra geleitet. Die Ohratalsperre stellt die Trinkwasserversorgung für Nordthüringen, einschließlich der Landeshauptstadt Erfurt sicher. Durch die baulichen Eingriffe in den Boden, die notwendige Rodung von Waldflächen und die mögliche Verschmutzung durch Partikelablösungen der Rotorblätter sehen wir den Trinkwasserschutz beeinträchtigt.

Zudem stellen wir den Antrag, dass die Plangeberin die bereits laufende Planung zum Tourismuskonzept „Naherholungsgebiet Lütsche-Stausee“ in die Planung einbezieht.

Die Planung wird durch das Landratsamt des Ilm-Kreises durchgeführt und mit Bundesmitteln unterstützt. Der Lütsche-Stausee (siehe Abbildung 2) und der umliegende Wald dienen der Naherholung. Gut genutzt wird der Campingplatz und private Vermietungen am Stausee. Hervorzuheben ist auch, der Lütsche-Flößgraben-Wanderweg (B-Kategorie), der an das Naherholungsgebiet anschließt (siehe dazu Wanderwege der Gemeinde Geratal Anhang 1).

Abbildung 2: Lütsche-Talsperre Frankenhain (Foto: Alexander Prehn)

Wander- und Radrouten im Gemeindegebiet

Wie bereits vorbemerkt gibt es in unserem Gemeindegebiet zahlreiche Wander- und Radrouten, die hier kurz aufgelistet werden und den Punkt touristisches Erholungsziel untermauern sollen.

In unserer Gebietskörperschaft verlaufen ca. 20 kommunale Wanderwege mit einer Gesamtlänge von über 230 km.

Weiterhin führt ein nationaler Wanderweg des UNESCO Global Geopark Thüringen Inselsberg – Drei Gleichen mit ca. 13,5 km durch unser Gemeindegebiet. Die Geoparkroute 18 „Mühlsteinweg“ ist vorbereitet und soll noch in diesem Jahr offiziell eröffnet werden (siehe Abbildung 3). Wie auch bereits in der Stellungnahme des UNESCO Global Geopark Thüringen Inselsberg-Drei Gleichen geht die Gemeinde Geratal davon aus, dass WEA im Vorranggebiet W-38 das naturräumliche Erleben wesentliche beeinträchtigen würde. Der geplante Themenweg des Geoparks u. a. mit dem Schwerpunkt Flora und Fauna verläuft abschnittsweise innerhalb des geplanten Windvorranggebietes W-38.

Abbildung 3: Geoparkroute 18: Mühlsteinweg

Die Geoparkroute verläuft zudem streckenweise über den überregionalen und über 400 km langen Thüringenweg (siehe Abbildung 4), welcher einmal von Ost nach West durch den gesamten Freistaat führt. Auch dieser Weg hat die Naturlandschaften und Denkmäler als Schwerpunkt.

Abbildung 4: Thüringenweg – Abschnitt Gemeinde Geratal
(Quelle: Outdooractive)

Auch die beiden Thüringer Radwege „Waldrandroute“ (siehe Abbildung 5), die ca. 126 km entlang des Nord-Randes des Thüringer Waldes verläuft und der „Gera-Radweg“ (siehe Abbildung 6) der ca. 73 km entlang der Gera verläuft, führen durch die Gemeinde Geratal. Beide Radwege sind wichtige touristische Thementouren in Thüringen. Durch die Errichtung von WEA würde das Landschaftsbild beider Radwege beeinträchtigt werden. Dies kann unter Umständen auch tourismusschädliche Auswirkungen auf unsere Region haben.

Abbildung 5: Radweg Waldrandroute – Abschnitt Gemeinde Geratal

Abbildung 6: Radweg Gera-Radweg – Abschnitt Gemeinde Geratal

Berücksichtigung des Naturschutzes

Auf Grund von fehlenden Langzeitstudien zur Nutzung von Windrädern und deren unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt und die Natur möchte die Gemeinde Geratal zu bedenken geben, dass Folgen nicht abzuschätzen sind und es aus diesem Grund schwer ist, eine Abwägung der Standorte vorzunehmen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Geratal die ortsansässigen Fachleute um Stellungnahmen gebeten, um bei der Bewertung der Berücksichtigung des Naturschutzes repräsentativ zu sein.

Zudem befindet sich die Gemeinde Geratal in oder zumindest am Rand der beiden o. g. Schutzgebiete nach Kriterium 2.2 und 2.3, sodass hier von einer zahlreichen zu schützenden Flora und Fauna ausgegangen werden kann.

Nach Stellungnahme vom Jagdpächter Geschwenda (Udo Kleditzsch) sowie von Jagdausübenden im Gemeindegebiet (Ralf Wagner u. a.) und des Thüringer Forstamtes Erfurt-Willrode sind mindestens folgende zu schützende Tierarten ansässig:

  • der Uhu (Nachweis und Sichtung auf der Burgruine Liebenstein) mit Brut- und Jagdgebiet,
  • der Rotmilan (Sichtung Gräfenroda, Meldung Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode) mit Brut- und Jagdgebiet,
  • der Bartkauz (Meldung Jagdpächter),
  • der Sperlingskauz (Meldung Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode),
  • der Schwarzstorch (Meldung Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode),
  • der Neuntöter (Meldung Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode),
  • das Auerhuhn (Sichtung),
  • und eine Wildkatze (Sichtung und Aufnahmen R. Wagner, Meldung Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode).

Dabei handelt es sich zum großen Teil um WEA-sensible Vogelarten für welche im Fachbeitrag „Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen der TLUBN“ vom 30.08.2017 Abstandsempfehlungen gemäß Abbildung 7 ausgesprochen worden sind:

Abbildung 7: Auszug Tab.2 TLUBN Fachbeitrag „Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanlagen
(WEA) in Thüringen vom 30.08.2017

Der Uhu auf der Burgruine Liebenstein würde mit dem angegebenen Radius aus Abbildung 7 das Vorranggebiet W-33 betreffen, sodass hier die Vorrangflächen angepasst werden müssten. Der Rotmilan ist nach Sichtung zwischen Frankenhain und Gräfenroda ansässig. Der vom TLUBN vorgeschlagene Schutzradius von 1.250 m würde das Gebiet W-38 betreffen.

Die Gemeinde Geratal stellt den Antrag u. a. die Vogelschutzgebiete und Vogelzugkorridore im Gemeindegebiet überprüfen und aktualisieren zu lassen, da die Angaben des TLUBN sich nicht mit den uns vorliegenden Stellungnahmen der Ämter decken.

Aus Sicht der Gemeinde sind die Angaben des TLUBN obsolet und müssten einer Prüfung unterzogen werden.

Weiterhin haben sowohl Förster als auch Jäger den hochwertigen Mischwald im Vorranggebiet W-33 und die zahlreichen seltenen Orchideenarten im Naherholungsgebiet um Gräfenroda als schützenswert angegeben. Zudem wurde uns zu Bedenken gegeben, dass durch WEA mögliche Klimaveränderungen auftreten können, die Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem haben können. In der Publikation des Deutschen Bundestags „Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder“ (Dokumentation WD 8 -3000 – 083/20) sind vor allem die nachts eintretenden klimatischen Effekte bei feuchten Bodenregionen (wie beispielsweise unser Wald) durch den Betrieb von WEA von Bedeutung. Hier wurde die Hypothese von Austrocknungsphänomenen aufgestellt, welche eine weitere Verschlechterung der Waldqualität zur Folge hätte.

Weiterhin stellt die Gemeinde Geratal den Antrag die vom Ilm-Kreis im Jahre 2000 genannten FFH-Schutzgebiete als Kriterium der Planung aufzunehmen (siehe dazu „Informationen 2000 vom Umweltamt des Landratsamtes Ilm-Kreis“).

Im Informationsblatt sind unter anderem schützenswerte Flora und Fauna aufgenommen.

Berücksichtigung Denkmalschutz im Gemeindegebiet

Wie im Prüfbogen auf Seite 204 beschrieben hat man von der Burgruine Liebenstein (Abbildung 8) einen 180Grad-Blick auf das Tal der Wilden Gera und auf den gegenüberliegenden Hang, auf dem das Vorranggebiet W-33 geplant ist. Die dort errichteten WEA werden, wie die Plangeberin bereits bemerkt hat, sichtbar sein. Auch beim Blick auf die Kirche werden die WEA zumindest teilweise zu sehen sein. Dies hat aus Sicht der Gemeinde Einfluss auf das heimatliche Landschaftsbild und schadet dem regionalen Tourismus. Laut Kriterienkatalog unter Punkt 4.5 sollen solche Kulturdenkmäler einer Einzelfallprüfung Berücksichtigung finden.

Die Gemeinde Geratal stellt den Antrag an die Planungsgemeinschaft, dass hier eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Dabei sollten vor allem das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sowie der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland Stellung nehmen.

Abbildung 8: Burgruine Liebenstein

Ebenso sollte aus unserer Sicht das Kriegerdenkmal in Frankenhain (siehe Abbildung 9, 10 und 11) Berücksichtigung finden und einer Einzelfallprüfung unterzogen werden, da auch hier Blickbeziehungen zu W-33 und auch zu W-38 bestehen.

Abbildung 9: Kriegerdenkmal Frankenhain

Abbildung 10: Kriegerdenkmal Frankenhain Blickrichtung W-33 (Foto: Alexander Prehn)

Abbildung 11: Standort Kriegerdenkmal Frankenhain

Berücksichtigung des Modellflugplatzes Geschwenda

Laut Prüfbogen wurde in einem Umkreis von 165 m um den Flugplatz ein Bauschutzbereich von der Plangeberin festgelegt. Nach Rücksprache und beiliegenden Stellungnahmen (Anhang 2: Stellungnahmen Modellflugplatz) des Modellflugsportverbands Deutschland und dem Modellflugclub Geschwenda e.V. sollte dieser Bauschutzbereich bei mindestens 500 m liegen. Wie im Kriterienkatalog Punkt 3.7 beschrieben, unterliegen Modellflugplätze der Einzelfallprüfungen.

Die Gemeinde Geratal stellt hiermit den Antrag den Bauschutzbereich des Flugplatzes Geschwenda auf mindestens 500 m zu erweitern und damit den Empfehlungen zum erforderlichen Abstand zu entsprechen.

Berücksichtigung der Schießanlage Geschwenda

Nahe des Vorranggebietes W-33 befindet sich eine noch nicht von der Plangeberin einbezogene bzw. betrachtete Schießanlage (siehe Abbildung 12)am Kammberg Geschwenda. Diese private Schießanlage (betrieben durch Herrn Hugon) wird vornämlich von Behörden für Schießübungen genutzt. Dadurch gibt es dort einen ständigen Aufenthalt durch die Nutzung der Anlage.

Die Gemeinde Geratal stellt hierzu den Antrag, eine Umgebungsschutzzone von mindestens 500 m, rund um den Schießplatz einzuplanen. Damit würde das Vorranggebiet W-33 in seiner Gesamtfläche reduziert werden.

Abbildung 12: Standort Schießanlage Geschwenda

Bürgerbegehren der Gemeinde Geratal

Zum Abschluss der Stellungnahme ist es dem Gemeinderat der Gemeinde Geratal, dem höchsten Organ unserer Gebietskörperschaft wichtig, das Anliegen der kommunalen Gremien an die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen weiterzugeben. In 4 der 6 Ortschaften im Gemeindegebiet wurden Beschlüsse gegen die geplanten Windvorranggebiete W-33 und W-38 gefasst (Ortschaftsräte Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gräfenroda). Im beiliegenden Beschluss (Anhang 3: Beschluss Gemeinde Geratal) hat zudem der Gemeinderat der Gemeinde Geratal, einstimmig gegen die geplanten Vorranggebiete abgestimmt. Im Besonderen werden hier die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Verschlechterung des Wohnens im ländlichen Raum und die negativen Einflüsse auf unseren Tourismus als unabsehbares Risiko gewertet. Auch die möglichen Vorteile aus den WEA sind für die Gemeinde eher unattraktiv und wiegen die mit der Errichtung einhergehenden Risiken nicht auf. Ebenso sind die gesundheitlichen Risiken die aus unserer Sicht nicht hinreichend erforscht worden sind, Grund gegen die Ausweisung von Windvorranggebieten zu argumentieren. Weiterhin sind wir der Meinung, dass die Auswirkungen der WEA auf die Umwelt und Natur nicht ausreichend untersucht worden sind. Auf keinem Fall können wir „Für“ eine Errichtung von WEA stimmen, die im Nachgang eine höhere Belastung der Umwelt und unserer Natur nach sich zieht. So sind viele Aspekte wie Rotorabrieb, schädliche Verarbeitungsstoffe, Einfluss der Bodeneruptionen durch die WEA, Infraschall und weitere technische Details nicht ausreichend beleuchtet worden. Das Risiko einer Falscheinschätzung der Sachlage ist aus unserer Sicht sehr hoch und bedarf weiterer Untersuchungen, vor allem einer Langzeitforschung. Natürlich ist sich die Gemeinde auch bewusst, dass damit die Energiewende bei Ihrer schnellen Umsetzung gehemmt wird.

Die global gesehen wichtige Energiewende kann und darf aus unserer Sicht aber nicht über dem Schutz der Natur, der Wälder, der Ökosysteme und der Menschen vor Ort stehen.

Die angesprochenen gesundheitlichen Risiken, die Angst vor dem Wertverlust der Immobilien im Gemeindegebiet und viele weitere Gründe haben über 750 Bürger unserer Gemeinde bewegt, gegen eine Ausweisung der Vorranggebiete zu stimmen und Schreiben, mit der Bitte um Unterstützung, an den Bürgermeister zu senden. Diese Schreiben erhält die Plangeberin in Kopie (siehe Anhang 4: Bürgerschreiben).

Die Stellungnahme zum 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ (Entwurf) finden Sie auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-geratal.de/Windenergie unter der Rubrik Aktuelles. Aus Datenschutzgründen werden die Anlagen zur Stellungnahme nicht veröffentlicht.

Zudem bieten wir an, dass Sie bis zum 28.06.2024 persönliche Fragen zur Stellungnahme an die Gemeinde vorbringen können. Bitte lassen Sie sich dazu einen Termin im Sekretariat der Gemeinde geben oder senden uns eine Mail an info@gemeinde-geratal.de.

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