Thüringer Transparenzportal

von cm-system

Thüringer Transparenzportal

Angaben gemäß § 5 TMG

Mit dem Transparenzgesetz vom 10. Oktober 2019 hat sich der Thüringer Gesetzgeber für die Weiterentwicklung des bestehenden Zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) hin zu einem Thüringer Transparenzportal entschieden. Das Thüringer Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Damit kann jeder Interessierte anonym, zeit- und ortsunabhängig sowie kostenlos über das Internet die Informationen abrufen.

Zum Thüringer Transparenzportal gelangen Sie über diesen Link: www.verwaltung.thueringen.de/ttp

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