Möglicherweise sind Ihre verloren gegangenen Gegenstände oder Ihr vermisstes Tier bei uns im Fundbüro gemeldet bzw. abgegeben worden. Alle Fundsachen werden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Geratal aufbewahrt. Gefundene Tiere werden dem Veterinäramt gemeldet.
Sie haben einen Gegenstand oder Tier verloren oder gefunden?
Folgend haben wir alle bei uns registrierten Fundsachen aufgeführt. Sie können sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen bzw. den Fund oder den Verlust über die u. a. Formulare melden.
Folgende Fundsachen können in der Gemeindeverwaltung im OT Gräfenroda abgeholt werden:
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Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
25.07.2024
Plan
99331 Geratal OT Geschwenda
Schlüssel mit 2 Anhängern
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Ordnungsverwaltung
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 26. Januar 2025 ihre Rechte anzumelden:
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Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
18.06.2024
Gänseteich
99331 Geratal OT Geschwenda
Bluetooth-Kopfhörer weiß
16.06.2024
Seniorentagespflege Geraberg (Richtung Gehlberg / Grund)
99331 Geratal OT Geraberg
Schlüssel mit Schweinchenanhänger in schwarzem Lederetui Aufschrift „Switzerland“
10.06.2024
Bushaltestelle
99331 Geratal OT Geschwenda
Schwarzer Rucksack mit Sportsachen
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Ordnungsverwaltung
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 17. November 2024 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
19.04.2024
Rasenweg
99331 Geratal OT Geschwenda
Schlüssel mit blauem Anhänger, Aufschrift „BHW – Gemeinsam für Ihr Zuhause“
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Ordnungsverwaltung
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 03. November 2024 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
11.04.2024
Geraberg
(wurde in der VG Geratal/Plaue abgegeben)
Schlüssel mit schwarzer Tasche; Aufschrift „Autohaus Schenk“
Beim Abholen einer Fundsache bitten wir Sie,
- Ihren Personalausweis mitzubringen.
- wenn Sie die Fundsache nicht selbst abholen, Ihrem Vertreter eine Vollmacht mitzugeben.
- zu beachten, dass Minderjährige eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorlegen müssen.
Achtung: Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert.
(*) Pflichtfelder
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