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Öffentliche Bekanntmachung – Landschaftspflegemaßnahme Gossel

von Alexandra

Landschaftspflegemaßnahme durch Entbuschungen und Gehölzentnahme im Braustal
FFH-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf – Jonastal“
Betroffene Fläche:
– Gemarkung Gossel – Flur 008 – Flurstück 642, 688, 689, 970/2, 970/3, 971, 973/4, 973/5, 974/5, 974/7 978/3, und 979 sowie
– Gemarkung Gossel – Flur 010 – Flurstück 907, 761/1, 761/2, 761/3 und 907/1

Die Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis beabsichtigt im FFH-Gebiet 63 „TÜP Ohrdruf – Jonastal“ Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplante Maßnahme umfasst das Entfernen von Gebüschen und einzelnen Bäumen auf den betroffenen Flurstücken. Die Landschaftspflegemaßnahme ist Teil des Projektes „Eine Zukunft für den Skabiosen-Scheckenfalter in Thüringen“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Der in Thüringen und auch deutschlandweit stark gefährdete Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) kommt auf der, in der Nähe gelegen, Projektfläche im Jonastal recht zahlreich vor. Um die Bedingungen für den Tagfalter und seine Wirtspflanze die Tauben-Skabiose (Scabiosa culumbaria), auch im Braustal weiter zu optimieren, sollen die Trockenrasen im Braustal von aufgewachsenen Gebüschen und Bäumen befreit werden. So werden diese wertvollen Lebensräume für den Skabiosen-Scheckenfalter, aber auch Orchideen und wärmeliebende Kräuter wiederhergestellt. Nach der Durchführung der Landschaftspflegemaßnahme in diesem Winter, wird die Fläche bereits im nächsten Jahr dem ansässigen Schäfer für die Beweidung zur Verfügung stehen, um die Trockenrasen dauerhaft zu pflegen und offen zu halten.

Der Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) ist eine nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) geschützte Art und steht damit unter europäischem Schutz. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten zur Erhaltung der FFH-Arten und ihrer Lebensräume.

Gemäß § 30 Abs.1 ThürNatG ergänzend zu § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG, § 30 ThürNatG).

Da die Eigentümer der betroffenen Fläche Gemarkung Gossel Flur 008 Flurstück 642, 688, 689, 970/2, 970/3, 971, 973/4, 973/5, 974/5, 974/7 978/3, und 979 sowie
Gemarkung Gossel Flur 010 Flurstück 907, 761/1, 761/2, 761/3 und 907/1
nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.

Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit. Es besteht auch die Möglichkeit bei der Natura 2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis oder der unteren Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises, Hinweise und Einwände zur Niederschrift zu geben.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Sollten wir keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Pflege der oben aufgeführten Flurstücke einverstanden sind oder keine Pächter oder Erben existieren.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

 

Natura 2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis
Markt 15 / 99869 Drei Gleichen-OT Mühlberg
Tel. 036256/ 153962
E-Mail: gotha-ilmkreis@natura2000-thueringen.de

Landratsamt Ilm-Kreis
Untere Naturschutzbehörde
Ritterstraße 14 / 99310 Arnstadt
Tel. 03628-738 661
E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de

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