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Informationen zu den Wahlen 2024

von Alexandra

Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter:
www.gemeinde-geratal.de/wp-content/uploads/2020/08/2024_informationen_des_tmik_zur_kommunalwahl.pdf

(Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Stand: Dezember 2023)

Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
– Wahl der Gemeinderatsmitglieder
– Wahl der Ortschaftsbürgermeister
– Wahl der Ortsteilratsmitglieder

Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Europawahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.

Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal


Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Weitere Informationen des Thüringer Landeswahlleiters finden Sie unter:
Wahlen in Thüringen (thueringen.de)

Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wird in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments abgehalten, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger, die in Deutschland ansässig sind und aus anderen Mitgliedstaaten stammen, haben die Möglichkeit, entweder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilzunehmen. Es ist jedoch nur eine einmalige Stimmabgabe erlaubt.

Um in Deutschland an der Wahl teilzunehmen, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Dadurch erhalten Sie automatisch Ihre Wahlbenachrichtigung für zukünftige Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung bei der Gemeindeverwaltung Geratal, Abteilung Bürgerservice, stellen. Diesen Antrag können Sie auch per Post an die folgende Adresse senden:

Gemeindeverwaltung Geratel
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal

Das entsprechende Formular und ein Merkblatt stehen Ihnen zur Verfügung unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme finden Sie in allen Amtssprachen der EU unter:
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Europawahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.

Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal


Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie unter:
Europawahl 2024 – Die Bundeswahlleiterin

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