Was ist eigentlich Lichtverschmutzung? Die direkte Blendung durch starke Lichtquellen, die künstliche Aufhellung der direkten Umgebung und des Nachthimmels sowie eine nachbarschaftliche Störung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, in dem Kunstlicht je nach Art, Dauer und Ausmaß als schädliche Umwelteinwirkung erfasst ist.
Wie entsteht sie? Durch
- energiesparende, preiswerte LED-Leuchtmittel existiert mehr (im Vgl. zu vorheriger Beleuchtung mit anderen Leuchtmitteln) und nicht benötigtes Licht
- unnötige und falsch installierte bzw. konstruierte Leuchten
- nicht zielgerichteten Einsatz, d. h. z. B. mehr beleuchtete Fläche als nötig, viel zu hoher Lichtstrom, schädliches Farbspektrum (kalt-weißes Licht)
- nicht nachhaltige Anwendung der DIN EN 13201, u. a. durch die Wahl von Beleuchtungsklassen (zu hohe Lichtmengen).
Welche Auswirkungen hat sie?
Sie hat eine Vielzahl an Auswirkungen auf Umwelt (Energieverbrauch durch unnötige/zu starke Beleuchtung), Natur (dämmerungs- und nachtaktive Insekten werden von Lichtquellen mit hohem Blauanteil angezogen und verenden meist, Singvögel ändern Aktivitätsphasen und Brutverhalten, Zugvögel werden abgelenkt. Bäume und andere Vegetation behalten Blätter länger und können dadurch in der kalten Jahreszeit leichter erfrieren), Mensch (Tag-/Nacht-Rhythmus) und Kultur (Lichtglocken über Siedlungen, die den Nachthimmel aufhellen), um nur einige zu nennen.
Worin besteht das Problem der Lichtverschmutzung?
Sie ist eine der Hauptursachen für den dramatischen Verlust der nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen (z. B. Fledermäuse, Igel), insbesondere aber der Insekten. Weniger Insekten bedeuten eine geringere Nahrungsgrundlage für Vögel und eine Gefahr für die Bestäubung.
Was kann sich jeder Privathaushalt oder jede Kommune fragen?
- Ist die künstliche Außenbeleuchtung notwendig? Für Wegesicherung und Orientierung sicherlich, eher nicht für dekorative Zwecke (z. B. Anstrahlung von Gebäuden (nachts nach 22:00/23:00 Uhr), Gärten, Teiche, Bäume, Naturflächen).
- Wie lange ist Beleuchtung notwendig? Man kann über Zeitschalter oder Bewegungsmelder die Dauer steuern.
- In welchen Bereichen wird Licht benötigt? Die Lichtlenkung auf die Nutzfläche (keine Abstrahlung nach oben und zur Seite) und die Montagehöhe (so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig) sind wichtig.
- Welche Leuchtmittel/Lampen sind geeignet? Solche mit warmen Farben bis 2.700 K Farbtemperatur (warmweiß), besser noch 1.700 – 2.200 K (bernsteinfarben/“amber“).
- Welche Intensitäten/Lichtströme reichen aus? 200 bis 300 Lumen (lm) für die Außenbeleuchtung von Privathäusern, für größere (Hof-)Flächen 500 – max. 800 lm.
- Gibt es technische Planungshilfen? Ja, zur Berücksichtigung bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben 1) Haus und Garten, 2) Öffentliche Straßen, 3) Wege und Parkplätze, 4) Arbeitsstätten, Parkplätze und 5) Werbeanlagen, Sportstätten, Kirchen und Denkmäler.
Im Bundesnaturschutzgesetz, in Landesnaturschutzgesetzen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) sind bereits konkrete Klauseln verankert. Darüber hinaus gibt es vielfältige Aktivitäten in Naturschutzverbänden, um auf das Problem aufmerksam zu machen und Aktionen, an denen man sich beteiligen kann. Verschiedene Mitmach-Aktionen sind bereits angelaufen wie „22 Uhr: Werbelicht aus“ oder nachts „Kein Licht im Garten“.
Weiterführende Informationen finden sich unter paten-der-nacht.de, biosphaerenreservat-rhoen.de, und auch der NABU Ilm-Kreis e. V. bietet Informationen an. Kontakt: s.hopfgarten@t-online.de
Bildquelle: kein-licht-im-garten.net