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- Mitbestimmung & Demokratie:
Kinder und Jugendliche erhalten eine Stimme in politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen - Interessenvertretung:
Kinder können eigene Bedürfnisse und Anliegen in die Kommunalpolitik einbringen - Identifikation mit der Region:
Einbindung fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Bindung an den Heimatort - Förderung von Engagement:
Jugendliche lernen, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen - Verbesserung der Lebensbedingungen:
Direkte Einflussmöglichkeit auf Angebote, Freizeitgestaltung und Infrastruktur
- Beratung der Kommune:
Einbringen von Vorschlägen zu jugendrelevanten Themen (z. B. Freizeitangebote, Verkehr, Digitalisierung, Bildung) - Projektentwicklung:
Initiieren und Begleiten von Projekten (z. B. Jugendzentren, Sportplätze, Kulturveranstaltungen) - Netzwerkarbeit:
Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und politischen Gremien - Interessenvertretung:
Beteiligung an kommunalen Ausschüssen und Sitzungen - Öffentlichkeitsarbeit:
Sensibilisierung der Gesellschaft für jugendpolitische Themen - Förderung von Inklusion und Vielfalt:
Beteiligung aller Jugendlichen, unabhängig von Herkunft oder sozialem Status
- Größe des KJB:
Abhängig von der Einwohnerzahl, idealerweise 12 (6×2) Mitglieder - Zusammensetzung des KJB:
Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren aus verschiedenen Orten und Schulen - Arbeitsweise des KJB:
• Regelmäßige Sitzungen
• Themenspezifische Arbeitsgruppen
• Zusammenarbeit mit Kommunalpolitik und Verwaltung
• Unabhängiges agieren von bestehenden Parteien oder Wählergruppe - Mögliche Unterstützung:
Begleitung durch eine Ansprechperson aus der Verwaltung oder einem Jugendbeauftragten - Nötige Finanzierung:
Budget von der Gemeinde für Projekte, Schulungen und Veranstaltungen
- Wer kann kandidieren?
Alle Jugendlichen einer Gemeinde zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr - Wie wird gewählt?
• Direktwahl durch Jugendliche der Gemeinde (Alternativ: Delegiertenmodell durch Jugendgruppen und Organisationen wie Vereine und Jugendclubräte)
• Online- oder Urnenwahl an Schulen und Jugendzentren (Alternativ: Der erste KJB konstituiert sich aus den Jugendlichen die das Interesse für den KJB bekunden) - Amtszeit:
2 Jahre, um Kontinuität und neue Ideen zu gewährleisten



