ZURÜCK

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Geschwenda der Mitgliederversammlung vom 28.04.24

von Alexandra

Beschluss-Nr.: 01/2024

Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt, die Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2023.

 

Beschluss-Nr.: 02/2023

Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt, dass gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Geschwenda der Reinertrag der jagdlichen Nutzung für das Jagdjahr 2023 mit 1.924,54 EUR (4,70 EUR/ha) festgestellt wird. Gemäß § 14 Abs. 3 der genannten Satzung beschließt die Jagdgenossenschaft keine generelle Ausschüttung vorzunehmen. Der Reinertrag wird der Rücklage zugeführt.

 

Eine Ausschüttung im Einzelfall ist nur auf schriftlichen Antrag unter der Voraussetzung möglich, dass von den einzelnen und berechtigten Jagdgenossen die Auszahlung ihres Anteils innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich beim Jagdvorsteher mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.

 

Beschluss-Nr.: 03/2023

Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt, dass für die Anschaffung eines neuen Laptops, zur Führung des Jagdkatasters, aus der Rücklage bis zu 1.500 EUR verwendet werden können.


Der Jagdvorstand

Skip to content