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Dorfentwicklung Frankenhain (Förderzeitraum 2025 – 2029) – Informationen für private Antragsteller

von Alexandra

Foto: Alexander Prehn


Der Ort Frankenhain nimmt von 2025 bis 2029 am Dorfentwicklungsprogramm des Landes Thüringen teil. Im Rahmen dieses Programms können Privatpersonen und Vereine Fördermittel für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden beantragen. Ziel der Förderung ist es, das Ortsbild zu erhal-ten und die Dörfer attraktiv und lebenswert zu gestalten.

Gefördert werden zum Beispiel die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen und Toren sowie die Gestaltung von Hof- und Außenanlagen. Die Förderung beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Objekt können maximal 30.000 Euro bewilligt werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.500 Euro betragen. Eigenleistungen können nicht gefördert werden.

Förderanträge können bis einschließlich 2029 jedes Jahr gestellt werden. Die Antragsfrist endet jeweils am 15. Januar. Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Zu dieser frühzeitigen Information gehört ein kostenloses Beratungsgespräch, das in den Mo-naten Juli und August durch das beauftragte Planungsbüro durchgeführt wird. Dabei wird geprüft, ob das Gebäude und die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Außer-dem erhalten die Antragsteller Hinweise zur Ausführung der Maßnahme, zu den benötigten Unterla-gen und zum weiteren Ablauf der Antragstellung.

Mit der Beratung wurde die KGS Planungsbüro Helk GmbH aus Mellingen beauftragt. Das Planungs-büro ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Wer eine Beratung in Anspruch nehmen möchte, wird gebeten, sich bis zum 30. Juni 2026 bei der KGS Planungsbüro Helk GmbH, Kupferstraße 1 in 99441 Mellingen, anzumelden. Ansprechpartnerin ist Frau Rimek, erreichbar unter der Telefonnummer 036453 86514 oder per E-Mail an rimek@helk.de.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Thüringer Serviceportal (www.portia.thuerin-gen.de). Wichtig ist, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Auch die Beauftragung einer Firma vor der Bewilligung gilt bereits als Be-ginn der Maßnahme und kann dazu führen, dass keine Förderung gewährt wird.

Die Gemeinde freut sich über alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Fördermöglichkeit nutzen möch-ten. Die Fördermittel bieten die Chance, Gebäude zu erhalten, das Ortsbild zu verschönern und die Lebensqualität in den Ortsteilen langfristig zu verbessern. Für weitere Informationen steht das beauf-tragte Planungsbüro gerne zur Verfügung.

 

Bauverwaltung Gemeinde Geratal