Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Geratal!
Im Jahr 2024 steht wieder ein „Superwahljahr“ bevor. Folgende (voraussichtliche) Termine wurden dafür bereits bekanntgegeben:
Zu wählendes Organ | Termin |
Kreistag, Landrat, Gemeinderat, Ortschaftsräte, Ortschaftsbürgermeister | 26.05.2024 |
Termin der eventuellen Stichwahl | 09.06.2024 |
Europaparlament | 09.06.2024 |
Thüringer Landtag | 01.09.2024 |
In Zuge dessen sucht die Gemeinde Geratal nach freiwilligen Helfern, die sich dazu bereiterklären, an diesen Tagen als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen unterstützend mitzuwirken.
Der Einsatz erfolgt in einem der 8 Wahllokale in den Ortschaften der Gemeinde jeweils von 8:00 – 18:00 Uhr (mit anschließender Auszählung) im 2-Schicht-System.
Potenzielle Bewerber sollten folgendes beachten:
1. Bin ich dazu geeignet, Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin zu werden?
Grundsätzlich kann sich jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sowie bereits seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Geratal mit Hauptwohnung gemeldet ist, bewerben.
2. Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin?
- Prüfung der Wahlberechtigung,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe,
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis und
- Auszählung der Stimmzettel
3. Wird meine Tätigkeit vergütet?
Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen erhalten gemäß der Wahlentschädigungssatzung der Gemeinde Geratal vom 25. August 2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € bzw. 35,00 € (bei verbundenen Wahlen).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei der
Gemeindeverwaltung Geratal
An der Glashütte 3
99330 Geratal
oder per Tel.: 036205/933-0 bzw. E-Mail unter info@gemeinde-geratal.de bewerben.
Mit der Bewerbung entsteht keine Verpflichtung bei zukünftigen Wahlen zu helfen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Berufung von Wahlhelfern verwendet und gespeichert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!