
Diese Bilder sollten der Vergangenheit angehören!
Das Abstellen von Farben, Lacken oder sonstigen schadstoffhaltigen Materialien im öffentlichen Raum ist nicht zulässig. Diese stellen eine GEFAHR für Umwelt und Gesundheit dar und können ordnungsrechtlich verfolgt werden. Ordnungswidrigkeiten können je nach Art und Menge des Abfalls mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Vor allem Kinder, die ungehindert an die Behälter gelangen können sind besonders gefährdet. Die Behälter können aufgebrochen oder beschädigt werden, ohne dass der Inhalt bekannt ist. Im schlimmsten Fall handelt es sich um hochgifte Stoffe.
Bitte beachten Sie, Farben und Lacke gelten als Schadstoffe und dürfen ausschließlich beim Schadstoffmobil oder an den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. Eine Entsorgung des Sondermülls in der Gemeinde Geratal erfolgt zweimal im Jahr durch die Firma Remondis im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes des Ilm-Kreises. Hier werden vor allem Öle, Lacke, Lasuren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Laugen, Salze und auch Quecksilber entgegengenommen. Allerdings werden hier nur haushaltsübliche Mengen angenommen – Gefäße bis 30 Liter (30 Kg) und in einem Gesamtvolumen von 100 kg.
Die Abgabestellen dienen der Anlieferung von Privathaushalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsamts unter 03628/738-934.
Die Lieferung von Dispersionsfarbe und wasserlöslichen Wand- und Deckfarben erfolgt nicht am Schadstoffmobil. Die Farbreste können eingetrocknet und danach über die Restmülltonne entsorgt werden.
Sollten Sie Personen feststellen, welche Behälter im öffentlichen Raum abstellen, so können diese bei dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden!
Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise und eine umweltgerechte Entsorgung.
Ihre Ordnungsverwaltung

