In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Frankenhain am 06. September 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 01/22
Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, dass gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Frankenhain der Reinertrag der jagdlichen Nutzung für das Jagdjahr 2021/2022 mit 1.587,23 € festgestellt und der Verteilungsplan für die Auszahlung des Reinertrages an die einzelnen Jagdgenossen festgesetzt wird. Gemäß § 14 Abs. 3 der genannten Satzung schüttet die Jagdgenossenschaft den Reinertrag an die Mitglieder unter der Voraussetzung aus, dass von den einzelnen und berechtigten Jagdgenossen die Auszahlung ihres Anteils innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich beim Jagdvorsteher mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.
Der Verteilungsplan wird wie folgt festgesetzt:
Für die insgesamt 432 ha bejagbare Fläche werden 3,68 €/ha für das Jagdjahr 2021/2022 ausgeschüttet.
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Frankenhain können die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der jagdlichen Nutzung für das Jagdjahr 2021/2022 mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben bis zum 17. Mai 2023 beim Jagdvorsteher, Jagdgenosse Volker Hofmann, Mühlsteinstraße 7, 99330 Geratal, schriftlich beantragen.
Beschluss 02/22
Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, den Jagdvorstand und den Kassenführer gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Frankenhain von den Geschäften des Jagdjahres 2021/2022 zu entlasten.
Der Jagdvorstand wurde in der Versammlung der Jagdgenossen am 06. September 2022 neu gewählt. Nachfolgend sind die aus den einzelnen Wahlen hervorgegangenen Jagdvorstandsmitglieder aufgelistet:
Jagdvorsteher | Volker Hofmann |
stellvertretender Jagdvorsteher | André Schubert |
Beisitzer und Kassenführer | Morris Schwarz |
Beisitzer und Schriftführer | André Zorn |
Volker Hofmann
Jagdvorsteher