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Förderprogramm Landmusik

von Alexandra

Seit dem 1.1. sind die neuen Ausschreibungen des Förderprogramms Landmusik des Deutschen Musikrats online:
www.landmusik.org

Seit 5.1. können Anträge hochgeladen werden, Einsendeschluss ist der 14.2.2022.

Das Förderprogramm Landmusik fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner), zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel können beantragt werden. Maximaler Projektzeitraum ist der 1.4.2022 bis 30.9.2022.

Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewerben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis).


i.A. Dr. Tilman Schlömp
Programmleitung Landmusik

DEUTSCHER MUSIKRAT gGmbH
Landmusik
Weberstr. 59 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 – 2091-147 | E-Mail: schloemp@musikrat.de
Geschäftsführer: Stefan Piendl | Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Martin Maria Krüger
Sitz der Gesellschaft: Bonn | Amtsgericht Bonn | HRB 12672
www.musikrat.de | www.landmusik.org

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