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Friedhofpflegegebühren Friedhof Frankenhain

von Alexandra

Wir möchten an die Zahlung der Friedhofpflegegebühren erinnern. Der fällige Betrag muss auf das Konto der Kirchgemeinde überwiesen werden.

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Nummer der Grabstätte oder den Namen des zuletzt Beigesetzten an, da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist. Es ist ratsam die Gebühr bis Ende der gesetzlichen Liegefrist, sie beträgt 20 Jahre, zu entrichten.

Soll die Grabstätte weiter erhalten bleiben überweisen Sie den fälligen Betrag unaufgefordert jährlich oder für mehrere Jahre auf das angegebene Konto.

Nach § 10 der Friedhofsgebührensatzung wird für die laufende Pflege und Unterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof unabhängig von der Größe der Grabstätte pro Jahr 15,-Euro erhoben.

Bei Einebnung bitten wir um schriftliche Benachrichtigung.

 


Bitte um Überweisung auf das Konto der Kirchgemeinde Frankenhain

Bankverbindung: SK Arnstadt-Ilmenau

IBAN:        DE75 8405 1010 1152 0003 37

BIC.           HELADEF1ILK

Bei eventuellen Fragen können Sie mich unter der Tel. Nummer: 036205 90450 erreichen.

 

Edda Schlundt
Kirchgemeinde Frankenhain | Friedhofverwaltung