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Information der Gemeindeverwaltung Geratal zur Grundsteuerreform

von Alexandra

Als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer für jeden Grundbesitzer ab dem Jahr 2025 versenden die Finanzämter derzeit Informationsschreiben an alle Eigentümer.

Die Gemeindeverwaltung ist kein Ansprechpartner für die Bearbeitung zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Erhebung der Grundsteuer ist ein Verfahren, das die Ermittlung des Grundsteuerwertes voraussetzt. Erst mit dem ermittelten Grundsteuerwert, der von den Finanzämtern an die Kommunen übergeben wird, kann durch die Kommune die entsprechende Grundsteuer erhoben werden.

Leider können wir Ihnen aus diesem Grund bei der Übermittlung der Daten zur Feststellung Ihrer Grundbesitzangaben nicht behilflich sein.

Wir empfehlen Ihnen jedoch die Informationsschreiben hinsichtlich
• der Anschrift,
• des Aktenzeichens des Finanzamtes
• und der Grundbesitzangaben
zu prüfen.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die im Anschreiben vom Finanzamt angegebene Hotline: 0361 / 573611-800

Die Verwaltung prüft derzeit, ob für die Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit zur digitalen Bearbeitung bzw. Übermittlung der Daten an das Finanzamt haben, über eine Institution, einen Verein oder die Mitarbeiter des Agathe-Projektes im Ilm-Kreis eine Möglichkeit der Hilfestellung gegeben werden kann. Dazu werden wir Sie zeitnah informieren.

Wir bitten daher auch um Verständnis, dass wir Ihnen gegenwärtig keinerlei Angaben über die künftige Höhe der Grundsteuer geben können.

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