Als Grundlage fĂ¼r die Bemessung der Grundsteuer fĂ¼r jeden Grundbesitzer ab dem Jahr 2025 versenden die Finanzämter derzeit Informationsschreiben an alle EigentĂ¼mer.
Die Gemeindeverwaltung ist kein Ansprechpartner fĂ¼r die Bearbeitung zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Erhebung der Grundsteuer ist ein Verfahren, das die Ermittlung des Grundsteuerwertes voraussetzt. Erst mit dem ermittelten Grundsteuerwert, der von den Finanzämtern an die Kommunen Ă¼bergeben wird, kann durch die Kommune die entsprechende Grundsteuer erhoben werden.
Leider können wir Ihnen aus diesem Grund bei der Ăœbermittlung der Daten zur Feststellung Ihrer Grundbesitzangaben nicht behilflich sein.
Wir empfehlen Ihnen jedoch die Informationsschreiben hinsichtlich
• der Anschrift,
• des Aktenzeichens des Finanzamtes
• und der Grundbesitzangaben
zu prĂ¼fen.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die im Anschreiben vom Finanzamt angegebene Hotline: 0361 / 573611-800
Die Verwaltung prĂ¼ft derzeit, ob fĂ¼r die BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger, die keine Möglichkeit zur digitalen Bearbeitung bzw. Ăœbermittlung der Daten an das Finanzamt haben, Ă¼ber eine Institution, einen Verein oder die Mitarbeiter des Agathe-Projektes im Ilm-Kreis eine Möglichkeit der Hilfestellung gegeben werden kann. Dazu werden wir Sie zeitnah informieren.
Wir bitten daher auch um Verständnis, dass wir Ihnen gegenwärtig keinerlei Angaben Ă¼ber die kĂ¼nftige Höhe der Grundsteuer geben können.