Informationen zur Kommunalwahl am 11. Mai 2025
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Bürgermeister der Gemeinde Geratal am 11. Mai 2025
- Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Geratal am 11.05.2025
- Öffentliche Bekanntmachung über die zweite Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Geratal
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 11. Mai 2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Geratal am 11.05.2025
Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter:
Link folgt Kürze
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Kommunalwahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Informationen zur möglichen Stichwahl (Bürgermeister Gemeinde Geratal) am 25. Mai 2025
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Kommunalwahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Informationen des Wahlleiters folgen in Kürze.
Bekanntmachungen folgen in Kürze.
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Bundestagswahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.