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Amtliche Bekanntmachung – Geordnete Entsorgung der Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet des WAwZV „Obere Gera“ 

von Alexandra

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:

Gemeinde Geratal OT Frankenhain: 
vom 06.04.2021 bis 12.04.2021

Gemeinde Geratal OT Gräfenroda:
vom 13.04.2021 bis 30.04.2021

Gemeinde Geratal OT Liebenstein:

vom 03.05.2021 bis 07.05.2021

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m³ Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.

Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.

Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS-) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung – 1. ÄndS EWS – am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-EWS) vom 27.05.2020 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 05.06.2020).

Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.

Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera“ unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.

Holl
Geschäftsleiter

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